Hier finden Sie in Kürze allgemeine Fragen und Antworten aus dem Bereich Arbeitsrecht. Dies Rubrik wird laufend ergänzt. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Antworten keine rechtliche Beratung darstellen und/oder eine solche ersetzen können. Jeder Einzelfall weist Besonderheiten auf, welche sich nicht immer auf den ersten Blick zeigen. Daher besteht immer die Möglichkeit, dass es in Ihrem Fall zu einem abweichenden Ergebnis kommen kann. Aus diesem Grund kann auch keine Haftung für die hier aufgeführten Beispiele übernommen werden. Sie dienen vielmehr einer ersten Orientierung und Einschätzung. Bitte kontaktieren Sie die Kanzlei, wenn Sie ein konkretes Anliegen haben.
Frage: "Ich habe die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erhalten. Habe ich jetzt unbegrenzt Zeit, um mir zu überlegen, ob ich dagegen vorgehen soll?"
Antwort: "Leider nein! Das KSchG sieht eine Frist von drei Wochen, beginnend ab dem Zugang der Kündigung, für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als rechtswirksam, unabhängig davon, ob sie unter Fehlern leidet. Ein Vorgehen gegen diese Kündigung ist dann nicht mehr möglich. Vereinbaren Sie in einem solchen Fall daher unbedingt so schnell wie möglich einen Besprechungstermin, damit die Klagefrist gewahrt werden kann."
Frage: "Mir wurde mündlich gekündigt. Ist diese Kündigung wirksam?"
Antwort: "Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform sowie weiterer formeller Voraussetzungen. Dies ist nicht nur der Fall, wenn es so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, sondern gilt aufgrund Gesetzes für jedes Arbeitsverhältnis. Solange keine schriftliche Kündigung zugeht, hat das Arbeitsverhältnis weiterhin Bestand."