ARBEITSRECHT

Bild Arbeitsrecht Industrie

Rechtsanwalt Erik Möll, LL.M. ist als Fachanwalt und Master des Wirtschaftsrechts  auf die effiziente Abwicklung arbeitsgerichtlicher Angelegenheiten - gerichtlich wie außergerichtlich - spezialisiert.

 

"Im Arbeitsrecht ist zwei und zwei nicht vier, sondern irgendetwas zwischen drei und fünf" so heißt es gerne im Arbeitsrecht. Es gibt wohl kaum ein Rechtsgebiet im deutschen Recht, in welchem so viele einvernehmliche Einigungen erzielt werden. Jedoch unterscheidet sich jeder Einzelfall durch kleine Nuancen von den Übrigen. Diese fallspezifischen Unterschiede zu erkennen und entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten bestmögliche Resultate für den Mandanten zu erzielen, ist das erklärte Ziel der Kanzlei Möll.

 

Mandanten der Kanzlei sind Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Denn nur wer beide Seiten der Medaille kennt, kann effektiv beraten. Durch jahrelange Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht bestehen die erforderliche Menschenkenntnis und Erfahrungswerte um in Verbindung mit Durchsetzungsvermögen die optimale Lösung für den eigenen Mandanten zu erreichen.

 

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts bietet die Kanzlei Möll rechtliche Beratung für Arbeitgeber und -nehmer in allen Fällen von

 

- Kündigung oder Änderungskündigung

- Abmahnung

- Versetzung

- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen

- sachgerechte Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen

- Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen

- jede sonstige Fragestellung rund um das Thema Arbeitsrecht

 

Im kollektiven Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei Möll Arbeitgeber und Betriebsräte im Rahmen von

 

- Fragen des Tarifrechts

- Zustimmungsersetzungsverfahren

- Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen

- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen

- Fragen über Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Betriebsräten

- Fragen hinsichtlich Schulungen von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern und Kostentragungspflicht

 

Im Übrigen wird die Erstellung von Due Dilligence Reports für das Gebiet Arbeitsrecht in deutscher sowie englischer Sprache angeboten.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Möll

Heumarkt 50

50667 Köln


Tel.: 0221 - 956275 - 65

Fax: 0221 - 956275 - 66

E-Mail: info@ra-moell.de